Eine stilisierte Weltkarte mit Verbindungslinien

Juristische Expertise über Grenzen hinweg

Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen in jeder Phase Ihrer internationalen Beziehung rechtliche Sicherheit zu geben.

Beratung zum anwendbaren Recht

Der erste und wichtigste Schritt ist die Klärung der Rechtslage. Wir bestimmen anhand des internationalen Privatrechts, welche Rechtsordnung (z.B. die der Schweiz oder die des Heimatstaates eines Partners) auf Ihre Ehe, Ihr Güterrecht und eine potenzielle Scheidung anwendbar ist. Dies schafft die Grundlage für jede weitere Planung und verhindert, dass Regelungen getroffen werden, die im Ernstfall ungültig sind.

Juristische Bücher mit Flaggen verschiedener Länder.
Ein offizieller Stempel auf einem Dokument.

Anerkennung ausländischer Urteile

Eine im Ausland geschlossene Ehe oder eine im Ausland ausgesprochene Scheidung hat in der Schweiz nicht automatisch Rechtskraft. Wir führen für Sie das notwendige Anerkennungsverfahren (Exequatur) durch, damit Ihre ausländischen Zivilstandsurkunden auch von den Schweizer Behörden anerkannt werden. Dies ist entscheidend für Namensänderungen, die Anmeldung bei Behörden oder eine erneute Heirat.

Güterrechtliche Planung

Besitzen Sie oder Ihr Partner Vermögen in mehreren Ländern? Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Ehevertrags, der diese internationale Komponente berücksichtigt. Wir klären ab, wie Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland güterrechtlich behandelt werden und erarbeiten eine Strategie, um Doppelbesteuerung und komplexe Auseinandersetzungen im Trennungsfall zu vermeiden.

Eine Collage aus verschiedenen Währungen und Immobilien.

Investition in Rechtssicherheit

Unsere Beratung wird nach Zeitaufwand zu einem transparenten Stundensatz von CHF 350.– (zzgl. MwSt.) abgerechnet. Eine fundierte internationale Rechtsberatung ist eine wertvolle Investition, die Sie vor unvorhergesehenen rechtlichen und finanziellen Komplikationen schützt.

Häufig gestellte Fragen

Können wir das anwendbare Recht selbst wählen?

Ja, das Schweizer Recht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl. Binationale Paare können in einem Ehevertrag vereinbaren, dass für ihr Güterrecht das Recht des Heimatstaates eines der Partner gelten soll. Wir beraten Sie, ob eine solche Rechtswahl in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was ist der Unterschied zwischen Zuständigkeit und anwendbarem Recht?

Die Zuständigkeit klärt, welches Land (z.B. die Schweiz) für ein Verfahren (z.B. eine Scheidung) überhaupt zuständig ist. Das anwendbare Recht bestimmt, nach welchen Gesetzen (z.B. schweizerisches oder deutsches Recht) das zuständige Gericht den Fall beurteilen muss. Es ist möglich, dass ein Schweizer Gericht ausländisches Recht anwenden muss.

Meine Ehe wurde im Ausland geschlossen. Ist sie in der Schweiz gültig?

Grundsätzlich werden im Ausland rechtsgültig geschlossene Ehen in der Schweiz anerkannt. Es ist jedoch notwendig, die Eheschliessung den Schweizer Behörden zu melden, damit sie in die Zivilstandsregister eingetragen wird. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess.

Navigieren Sie sicher durch internationales Recht.

Vermeiden Sie kostspielige Fehler und Unsicherheiten. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung.

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