Grenzenlose Liebe. Klares Recht.

Spezialisierte Rechtsberatung für binationale Paare in der Schweiz. Wir schaffen juristische Klarheit für Ihre internationale Beziehung.

Unverbindliche Anfrage
Zwei Hände unterschiedlicher Hautfarbe halten gemeinsam einen Globus

Wenn zwei Rechtssysteme aufeinandertreffen

Eine binationale Ehe oder Scheidung ist juristisch ungleich komplexer als eine rein nationale Angelegenheit. Welches Recht ist anwendbar? Wo muss die Scheidung eingereicht werden? Wie wird im Ausland erworbenes Vermögen behandelt? Werden ausländische Urteile in der Schweiz anerkannt? Diese Fragen können ohne spezialisierte Kenntnisse des internationalen Privatrechts (IPRG) zu erheblicher Rechtsunsicherheit, Doppelbelastungen und kostspieligen Fehlern führen. Wir navigieren Sie sicher durch dieses komplexe Rechtsgebiet.

Unsere spezialisierten Dienstleistungen

Beratung zum anwendbaren Recht

Wir analysieren Ihre Situation und klären, welches nationale Recht auf Ihre Ehe, eine allfällige Scheidung oder Ihren Ehevertrag Anwendung findet.

Anerkennung von Urteilen

Wir begleiten Sie im Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Eheschliessungen und Scheidungsurteilen in der Schweiz (Exequaturverfahren).

Internationale Güterplanung

Wir beraten Sie bei der güterrechtlichen Planung und der Erstellung von Eheverträgen, die Vermögen in mehreren Ländern berücksichtigen.

Fordern Sie eine Erstberatung an

Beschreiben Sie uns kurz und unverbindlich Ihr Anliegen. Wir melden uns für eine erste Einschätzung bei Ihnen.

Internationales Privatrecht (IPRG) bei binationalen Ehen

Für binationale Paare in der Schweiz ist das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) von zentraler Bedeutung. Es regelt, welches Recht zur Anwendung kommt, wenn ein Sachverhalt Bezüge zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Bei einer internationalen Ehescheidung bestimmt das IPRG beispielsweise, ob die Schweizer Gerichte zuständig sind und ob sie schweizerisches oder ausländisches Recht anwenden müssen. Diese "Kollisionsnormen" sind entscheidend, da sich die güterrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Folgen je nach anwendbarem Recht stark unterscheiden können.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Eine in den USA geschlossene Ehe oder ein in Deutschland gefälltes Scheidungsurteil ist in der Schweiz nicht automatisch gültig. Es bedarf eines Anerkennungsverfahrens (Exequatur). Ebenso muss die güterrechtliche Auseinandersetzung das Vermögen in allen beteiligten Ländern erfassen, was komplexe Bewertungs- und Vollstreckungsfragen aufwirft. Eine fachkundige Beratung, die die Kostenfolgen in Schweizer Franken (CHF) und anderen Währungen berücksichtigt, ist unerlässlich, um die eigenen Rechte zu wahren und eine faire, international anerkannte Lösung zu erzielen.